| Berufsrechtliche Regelungen |
| Durch die Neufassung des Teledienstgesetzes ist es für zahnärztliche Praxen verpflichtend, u.a . die berufsrechtlichen Bestimmungen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" zu halten. Dem soll hiermit nachgegangen sein. |
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